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Sachkundeseminar Brandschutzhelfer

- Artikel-Nr.: 000014
Ausbildung zum Brandschutzhelfer Zielgruppe Angestellte, Arbeitnehmer, Belegschaft,... mehr
Produktinformationen "Sachkundeseminar Brandschutzhelfer"
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Zielgruppe
Angestellte, Arbeitnehmer, Belegschaft, Verbrauchermärkte und alle Personen,
die zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion bereits ausüben.
Hintergrund
Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A2.2 " Maßnahmen gegen Brände" vom November 2012,
fordert vom Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs.2 und 3 ist folgendes zu lesen:
"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung“. Ein Anteil von fünf Prozent
der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend, eine größere Anzahl kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung,
der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der
Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter,
z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen."
Zielgruppe
Angestellte, Arbeitnehmer, Belegschaft, Verbrauchermärkte und alle Personen,
die zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion bereits ausüben.
Hintergrund
Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A2.2 " Maßnahmen gegen Brände" vom November 2012,
fordert vom Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs.2 und 3 ist folgendes zu lesen:
"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung“. Ein Anteil von fünf Prozent
der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend, eine größere Anzahl kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung,
der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der
Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter,
z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen."
Rechtliche Grundlagen
§ 10 Arbeitsschutzgesetz, ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
und die DGUV-Information 205-023
Voraussetzungen
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Gültigkeit
Es empfiehlt sich, diese Schulung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Kürzere Abstände können erforderlich werden,
wenn neue Arbeitsverfahren eingesetzt werden oder sich die Brandgefährdungen ändern. (Auszug: BGI/GUV-I 5182).
Wiederholungsschulung bei Bedarf (§ 12 ArbSchG), wir empfehlen einen Abstand von 3 Jahren.
Inhalte
• Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
• Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
• Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
• Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
• DIN 14096 Teil 1-3: Brandschutzordnung
• Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
• Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
• Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
• Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
• Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
• Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Investitionen in den betrieblichen Brandschutz
189,00€ zzgl. 19% MwSt.
Ausbildungsdauer
09:00 bis 15:30 Uhr
Termine:
08. Mai 2020
11. September 2020
Weiterführende Links zu "Sachkundeseminar Brandschutzhelfer"
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